11. Juli 2025

Neubaugebiet „Bauerngewand“ in Mühlhausen: Start der Erschließungsarbeiten im Sommer 2026  

Mühlacker-Mühlhausen. Mit einer Anfrage zum Fortgang beim künftigen Neubaugebiet „Bauerngewand“ hat sich der Mühlhäuser Stadtrat Reiner Müller (Freie Wähler) vor wenigen Tagen an die Stadtverwaltung gewandt. Immer wieder - so Müller - werde er von bauwilligen Interessenten angesprochen, die aktuelle Informationen zum Verfahrensstand und zu den weiteren Schritten zur Erschließung des geplanten Mühlhäuser Baugebietes haben möchten.

In der nun vorliegenden Antwort auf die Anfrage wird seitens der Stadtverwaltung berichtet, dass aktuell die Straßenplanung für das künftige Baugebiet erarbeitet werde. Die Gespräche mit den Eigentümern sowie die Unterzeichnung der Vereinbarungen zur Kostenübernahme sollen im Oktober zum Abschluss gebracht werden, so dass voraussichtlich noch im November dieses Jahres der Gemeinderat den Entwurfs- und Offenlagebeschluss zum Bebauungsplan mit rund 70 Wohneinheiten fassen könne. 

Der weitere - mit dem beauftragten Erschließungsträger abgestimmte - Zeitplan sieht vor, dass die im Bebauungsplanverfahren erforderliche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung bis zum Jahresende 2025 abgeschlossen sein wird, so dass der Gemeinderat im Frühjahr 2026 den Satzungsbeschluss fassen könne. Der Start der Erschließungsarbeiten - so die Auskunft der Stadtverwaltung - sei für den Sommer 2026 geplant. Seitens der Fraktion der Freien Wähler dränge man darauf, dass der anvisierte Zeitplan auch eingehalten werde, so Vorsitzender Rolf Leo übereinstimmend mit Stadtratskollege Reiner Müller. Denn das Verfahren ziehe sich bereits über viele Jahre hin, so dass die Geduld etlicher einheimischer Bauwilliger über Gebühr strapaziert worden sei.

 

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.