5. Dezember 2023

Schandfleck im Enztal: Darf Energiekonzern denkmalgeschütztes Gebäude verrotten lassen?

Mühlacker-Mühlhausen. „Darf ein kapitalkräftiges Energieunternehmen wie die EnBW ein denkmalgeschütztes Gebäude verrotten lassen und dazuhin die schöne Landschaft der Enztalschlingen dermaßen verhunzen“, fragen sich Mühlackers Freie Wähler.

Sie wollen sich mit der Antwort der Stadtverwaltung nicht zufriedengeben, die Stadtrat Ulrich Hagenbuch auf seine Anfrage bezüglich des desolaten Zustandes des Wohngebäudes beim Flusskraftwerk in Mühlhausen erhalten hatte. Er bemängelte, dass das ehemalige Personalgebäude seit längerer Zeit mit bunten Plastikplanen bedeckt worden sei, die zwischenzeitlich vom Wind zerfetzt und Teile davon auf den umliegenden Wiesen aufzufinden seien. 

In der Antwort der Stadtverwaltung auf Ulrich Hagenbuchs Anfrage hin sei ausgeführt worden, dass nach Auskunft des Kraftwerksbetreibers EnBW keine Notwendigkeit mehr bestünde, Wohnraum für Personal zur Verfügung zu stellen, nachdem der Betrieb weitestgehend automatisiert erfolge. Der Gebäudekomplex, bestehend aus Elektrizitätswerk, Wohnhaus sowie Waschküchen- und Stallgebäude, sei im Jahr 1921 errichtet worden und stehe zwischenzeitlich unter Denkmalschutz. 

Es wird weiter erläutert, dass nachdem zu Beginn des Jahres 2022 Schäden am Dach des Wohnhauses festgestellt wurden, der Eigentümer denkmalrechtlich dazu verpflichtet worden sei, die Schäden zu reparieren. Daraufhin habe sich die Gebäudeverwaltung der EnBW „für die Ausführung von kostengünstigeren Sicherungsmaßnahmen entschieden und die schadhaften Stellen im Dach mit Planen bedeckt“, heißt es in der Antwort der Stadtverwaltung. Die denkmalrechtliche Erhaltungspflicht beinhalte als Mindestanforderung die Verhütung weiterer Schäden und von Substanzverlusten. „Auch wenn eine bauliche Reparatur der Schäden zweifelsohne nachhaltiger als die Absicherung mit einer Plane ist, kann denkmalrechtlich nur die Mindestanforderung durchgesetzt werden“, heißt es weiter in der Stellungnahme der Stadt. Die Stadtverwaltung wolle aber nach dem Hinweis von Stadtrat Hagenbuch den Eigentümer auffordern, die Abdichtung des Dachgeschosses zu erneuern. In diesem Zusammenhang wolle man auch versuchen, den Eigentümer zur Umsetzung von nachhaltigen Reparaturmaßnahmen zu bewegen. 

Für die Stadträte der Freien Wähler ist die Antwort der Stadtverwaltung nicht akzeptabel, denn es sei nicht nur das marode Dach, das zu beanstanden sei, sondern das gesamte Gebäude zerfalle zusehends, so Fraktionsvorsitzender Rolf Leo. „Wir werden deshalb in einem Antrag fordern, dass die Stadtverwaltung dem Gemeinderat ausführlich über den Zustand des Gebäudes berichtet und bei der Beurteilung des Themas nicht nur die Aspekte des Denkmalschutzes, sondern auch die Bestimmungen des Natur- und Landschaftsschutzes mit einbezieht“. Man frage sich, ob für den Energiekonzern der Grundsatz „Eigentum verpflichtet“ nicht gelte und man die Eigentümer nicht zwingen könne, ihren Besitz ordnungsgemäß und grundlegend herzurichten. Denn ein dem fortschreitenden Zerfall überlassener Gebäudekomplex sei ein Schandfleck in der schönen Auenlandschaft der Enz und dürfe nicht länger toleriert werden, erklären die Freien Wähler.


 

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