20. September 2023

Sorge vor Grundsteuerbescheiden: Nachbesserung bei den Bodenrichtwerten gefordert

In Mühlacker und anderen Gemeinden des Enzkreises ist die Verunsicherung der Bevölkerung groß, wie hoch letztlich der Grundsteuerbescheid ausfallen wird.

Insbesondere Eigentümer von älteren, in der Regel großen Grundstücken, befürchten, zukünftig kräftig zur Kasse gebeten zu werden, so die Freien Wähler in einer Pressemitteilung. Für große Aufmerksamkeit habe deshalb eine Nachjustierung der Bodenrichtwerte im Landkreis Calw gesorgt. Man habe dort erkannt, dass bei sogenannten Mischgrundstücken, wo ein Teil des Grundstücks bebaut ist, der andere wegen Verboten, Einschränkungen oder zum Beispiel wegen einer steilen Hanglage nicht bebaut werden kann, es zu Unzulänglichkeiten komme. Trotzdem gelte dann unter Umständen für die ganze Fläche ein hoher Bodenrichtwert. „Das führt zwangsläufig zu Ungerechtigkeiten, und die Betroffenen sind zurecht erzürnt“, bekräftigt Fraktionsvorsitzender Rolf Leo.

In einem Antrag fordern die Freien Wähler, dass die Stadtverwaltung und ein Zuständiger des Gutachterausschusses darüber berichten, wie viele solcher Mischgrundstücke in Mühlacker eventuell von einer Nachbesserung, wie sie im Landkreis Calw vorgenommen worden sei, profitieren würden. Denn dort könne ein Grundstück inzwischen auch in mehrere Zonen mit einem höheren und einem niedrigeren Bodenrichtwert aufgeteilt sein. „Wir halten nichts davon, wenn sich die Gutachterschüsse und die für das Gesetz zuständige Landesregierung den schwarzen Peter hin und her schieben, wer am Zuge sei, um offensichtliche Ungerechtigkeiten beim Festlegen der Bodenrichtwerte zu ändern“, so Fraktionsvize Ulrich Hagenbuch.

Im Landkreis Calw habe man den Mut gehabt, die Bodenrichtwerte zu korrigieren. Inzwischen sei es möglich, dass die Gutachterausschüsse nachgebesserte Bodenrichtwerte und -zonen wieder an die Finanzämter melden dürften, haben die FW-Stadträte Frank Alber und Ulrich Conle erfahren. Denn letztlich seien allein die Gutachterausschüsse der Kommunen für die Bodenrichtwerte zuständig und damit auch verantwortlich. Wenn der Richtwert solcher Mischgrundstücke korrigiert worden sei, ändere das Finanzamt den Grundsteuerbescheid automatisch. „Wir appellieren deshalb an betroffene Grundstücksbesitzer, sich entweder an den Gutachterausschuss direkt, die Stadtverwaltung oder evtl. auch an Stadträte zu wenden, um ihren Fall klären zu lassen, damit durch entsprechende Korrekturen Ungerechtigkeiten und damit auch Ärger vermieden werden kann“, so Fraktionschef Rolf Leo.

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